Chip-Pflicht für Hunde
Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde und alle Welpen vor Abgabe, oder aber spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Microchip gekennzeichnet und in der Datenbank der ANIS AG registriert sein.
Damit sind ab 2007 alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und in einer Datenbank registriert. Die Behörden möchte mit der Markierungspflicht Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtern. Seit dem 1. Oktober 2006 verlangt auch die Europäische Union (EU) für die Einreise einen Chip oder eine Tätowierung.
Meinung von Andys Tierhüüsli:
Der zunehmende Überwachungs- und Verwaltungsstaat schlägt wieder zu. Oder Hunde als eine ständige lukrative Einnahmequelle?
Es waren mal die Nutztiere, nun kommen die Haustiere, sprich Hunde, und bald werden es wohl Katzen, Meerschweinchen, Hamster und zum Schluss der Mensch sein, die registriert, tätowiert und gechippt werden sollen. (Hatten wir das nicht schon mal?) Wo fängt die Freiheit des einzelnen Bürgers an und wo hört sie auf, ohne das er/sie noch intensiver registriert, überwacht und verwaltet wird?
Aus meiner Sicht ist das Chippen/Tätowieren von Hunden in den meisten Fällen sinn- und nutzlos, birgt sogar Gefahren einer Tierquälerei in sich. Verständlich werden Nutztiere gekennzeichnet, gelangen sie doch in die menschliche Nahrungskette rein und die Rückverfolgung der Herkunft und Haltung, speziell bei Seuchengefahr, ist mehr als sinnvoll. Jedoch werden Hunde, Gott sei Dank, zum grössten Teil in der Schweiz nicht gegessen.
Wie soll in Zukunft ein Beissunfall mit gekennzeichneten Hunden besser abgeklärt werden können, als ein Biss von ungekennzeichneten Hunden? Die/der Gebissene hat ja nach wie vor keine Möglichkeit die Chipnummer des Hundes zu erkennen und denkt in dieser Situation wohl kaum daran. Ein Hundebiss hinterlässt auch bei einem gechippten Hund keine Chipnummer in der Wunde. Man kann auch in Zukunft nur aussagen, der Hund habe so und so ausgesehen, ob es dann tatsächlich dieser Hund war, der zugebissen hatte, bleibt immer noch offen. Kontrollieren eines gechippten Hundes kann nur die Polizei, Tierärzte oder Behörden mit einem elektronischen Dedektor. Ich glaube auch kaum, dass wildernde Hunde brav neben dem gebissenen oder gerissenen Wild wartet, bis die Polizei oder der Wildhüter kommt, um die Identität des Hundes zu überprüfen.
Unfreiwillig entlaufene Hunde tragen in den meisten Fällen ein Halsband an diesen die jährlich neu zu lösende Hundekontrollmarke angebracht ist. An Hand dieser kann die oder der HalterIn bereits heute schon ohne Probleme ausfindig gemacht werden. Jede und jeder HalterIn dessen Hund entlaufen ist, macht sich schon aus reiner Liebe zu ihrem/seinem Tier auf die Suche nach ihm und wird es auch ohne Chip sofort wiedererkennen.
In welchem Jahr in der Schweiz die letzte Hundeseuche war, weiss ich nicht und die Schweiz gilt als tollwutfreie Zone. Sollte doch ein „kranker“ Hund im Quartier wohnhaft sein, frage ich mich, wie kann man an Hand des abgesetzten Kotes und Urins, per Chip die Identität des Krankheitsträger feststellen, ausser einer DNA-Analyse? Auch eine Ansteckung über Direktkontakt lässt sich meistens nicht mehr eruieren, da Anzeichen einer Krankheit immer erst einige Zeit später auftreten. Wie soll ich da wissen, von welchem Hund die Krankheit oder Seuche auf meinen Hund übertragen wurde oder an welchem Kot oder Urin er sich infiziert hatte? Chip hin oder her.
Gechippte Hunde sind einer viel grösseren Gefahr von Tierquälereien ausgesetzt als Ungechippte. Ist man sich des Hundes überdrüssig, was es leider immer noch viel zu oft gibt, so setzte man ihn bis jetzt einfach ohne Kontrollmarke aus und er hatte doch noch eine Chance das er gefunden wurde und ein neues Zuhause bekommt. In Zukunft jedoch sehe ich die Gefahr, das gechippte Hunde nicht mehr ausgesetzt, sondern schlichtweg heimlich ermordet und entsorgt werden, um sich einer strafbaren Handlung zu entziehen, oder man schneidet dem Hund den Chip einfach aus dem Körper rauss und überlässt ihn dann so seinem Schicksal. Wie man diese Problem von Seiten der Behörden gedenkt zu handhaben, bleibt mir ein Rätsel. Auch der ständige Hinweis, dass der Chip völlig ungefährlich und nicht gesundheitsschädigend wäre, bleibt für mich offen. Jeder Organismus versucht sich gegen Fremdkörper zu wehren und auszuscheiden. Ob der Chip im Körper des Hundes tatsächlich nicht wandert, ist für mich sehr fragwürdig.
Was aus meiner Sicht bleibt, ist, der Hund als eine weitere ständige lukrative Einnahmequelle von Behörden, Tierärzten und Firmen die die Chips und deren Lesegeräte anbieten. Bei ca. 450 000 Hunde in der Schweiz ist das ein Markt der in die Millionen geht. Dazu sollte man wissen: Einen Chip und dessen Einspritzung kostet die oder den HundehalterIn ca. um die 70 bis 90 Franken. Diese Kosten teilen sich auf in 13 Franken für den Chipanbieter, 20 Franken an die Datenbank Anis (Animal Identity Service) und die restlichen ca. 37 bis 57 Franken gehen an die Tierärzte. Als kleiner Vergleich zu den Kosten. Ein Kennzeichnen einer Kuh inkl. Datenbankerfassung kostet den Tierhalter ca. 5 Franken.
Welche (wohl ungechippte) Lobby die Behörden da „gebissen“ haben, um die Chip-Pflicht gesetzlich einzuführen, entzieht sich meinen Kenntnissen.
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Update: 18.10.2008