Neue Tierschutzverordnung


Die neue Tierschutzverordnung, die zusammen mit dem Ende 2005 beschlossenen Tierschutzgesetz verabschiedet wurde, ist seit dem 1. September 2008 in Kraft. Bereits gibt es (vernünftige) Anpassungen.

Hier die ganz neuen und aktuellen Bestimmungen:


HundehalterInnen

Kaufte sich ein Hund vor dem 1. 9. 2008 =

  • keine Ausbildung nötig
  • Kauft sich zwischen dem 1. 9. 2008 und 1. 9. 2010 einen Hund =

  • muss bis zum 1. 9. 2010 das Hundetraining (neu 4 x 1 Stunde) absolvieren
  • Kauft sich nach dem 1. 9. 2010 einen Hund =

  • muss innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Hundetraining (neu 4 x 1 Stunde) absolvieren
  • Nicht- HundehalterInnen

    Kaufte sich ein Hund vor dem 1. 9. 2008 =

  • keine Ausbildung nötig
  • Kauft sich zwischen dem 1. 9. 2008 und 1. 9. 2010 einen Hund =

  • muss bis zum 1.9.2010 den Theoriekurs (neu nur noch 4 Stunden) und das Hundetraining (neu 4 x 1 Stunde) absolvieren
  • Kauft sich nach dem 1. 9. 2010 einen Hund =

  • muss vor dem Kauf den Theoriekurs (neu nur noch 4 Stunden) und innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Hundetraining (neu 4 x 1 Stunde) absolvieren

  • Im Wesentlichen wurde das Hundetraining von 5 x 2 Stunden, nun Hunde gerecht, auf 4 x 1 Stunde angepasst, sowie der Theoriekurs von 5 auf 4 Stunden reduziert.

    Neu ist auch, dass HundehalterInnen die bereits einen Hund vor dem 1. 9. 2008 hatten, sich aber danach einen neuen oder einen Zweit-Hund kaufen, nun keinen Theoriekurs mehr besuchen müssen, jedoch muss das Hundetraining mit jedem neuem Hund absolviert werden.

    Klicken Sie hier um einen Hundetrainer oder Hundetrainerin aus Ihrer Region zu finden.

    Es gibt weder für den Theoriekurs, noch für das Hundetraining eine Abschlussprüfungen.

    Man muss mit jedem Hund, unabhängig der Grösse, Hunderasse oder Mischlingshund, in das Training.

    Mehr Infos zur Hundehaltung erhalten Sie hier.


    Im weiteren sind auch neue Bestimmungen für das Halten von Katzen, Kaninchen, Goldhamster, Meerschweinchen und viele andere Haus- und Nutztiere in Kraft getreten.

    Mehr Infos erhalten Sie hier.



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    Update: 14.4.2009

    Hier einige wichtige Stellen, die Sie in der neuen Tierschutzverordnung, die seit dem 1. September 2008 in Kraft getreten sind, lesen sollten.

    1. KAPITEL: Allgemeine Bestimmungen

    2. KAPITEL: Tierhaltung und Umgang mit Tieren
    3. Abschnitt: Verbotene Handlungen
    Art. 22: Verbotene Handlungen bei Hunden

    3. KAPITEL: Haustiere
    10. Abschnitt: Haushunde
    11. Abschnitt: Hauskatzen

    Kein Gewähr auf die absolute Verbindlich- und Vollständigkeit.

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