Neues Hundegesetz des Kanton Zürich
Der Regierungsrat des Kanton Zürich hat die Inkraftsetzung des neuen Hundegesetzes (nach Abstimmung vom 30. November 2008), sowie die dazu gehörende Hundeverordnung, auf den 1. Januar 2010 festgelegt.
Das Wichtigste beinhaltet das Verbot von "sogenannten" Kampfhunden und die Typenzuteilung (Typ I, Typ II und Typ kleinwüchsig) aller Rassenhunde.
Folgende Rassen (Typ II), sowie alle Hunde, die mind. zehn Prozent Blutanteil dieser Rassen haben, fallen unter das Verbot. Es sind dies:
Somit ist das Züchten, Handeln, Verkaufen, der Import und das Halten der oben aufgeführten Rassen (Typ II), sowie Mischungen mit mind. zehn Prozent Blutanteil der oben aufgeführten Rassen (Typ II), im Kanton Zürich verboten.
Dieses Verbot betrifft die HundehalterInnen, die vor dem 1. Januar 2010 bereits einen Hund dieser Rassen (Typ II) oder Mischungen hält, nicht. Jedoch müssen sämtliche HalterInnen solcher Hunde beim Veterinäramt des Kanton Zürich bis am 31. März 2010 eine Haltebewilligung beantragen.
Hunderassen des Typ I gelten als "grosse oder massige" Hunde und müssen eine praktische Ausbildung absolvieren. Dies gilt jedoch erst für Hunde, die nach dem 31. Dezember 2010 geboren werden.
Rechts auf dieser Seite können Sie das neue Hundegesetz, die dazu gehörende Hundeverordnung, sowie eine Hunderasse Liste, mit der entsprechender Typenzuteilung (welche Hunderasse wurde welchem Typ zugeteilt), herunterladen.
Andys Tierhüüsli empfiehlt Ihnen sich etwas Zeit zu nehmen und sich mit diesen Dokumenten auseinander zusetzen. Verstösse gegen das neue Hundegesetz und die Verordnung, können Bussen bis zu CHF 5000.- betragen.
Mehr Infos erhalten Sie hier oder bei Unsicherheiten, wenden Sie sich mit einem Mail oder Telefon: +41-43-259 41 41 an das Veterinäramt des Kanton Zürich.
Aus allen Hinweisen und Informationen von Andys Tierhüüsli können keine Rechtsansprüche gelten gemacht werden. Es gilt nur das neue Hundegesetz und die dazu gehörende Hundeverordnung des Kanton Zürich.
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Update: 4.12.2009
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Andys Tierhüüsli empfiehlt Ihnen sich etwas Zeit zu nehmen und sich mit diesen Dokumenten auseinander zusetzen. Verstösse gegen das neue Hundegesetz und die Verordnung, können Bussen bis zu CHF 5000.- betragen.
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